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Lesen von fremden E-Mails nicht illegal

Geschrieben von michimueller - 16. Oktober 2012

Das gilt zumindest in den USA:

Der Oberste Gerichtshof von South Carolina http://bit.ly/V0HeJ3 hat vergangene Woche ein Urteil gefällt, das Internetkonzernen wie Google und Yahoo das Recht einräumt, die E-Mails ihrer Nutzer zu lesen. Das bedeutet, dass das Lesen von privaten E-Mails den Stored Communications Act, der seit 1986 den Datenschutz im Web reguliert, nicht verletzt.

So ganz uneigennützig hat die amerikanische Justiz dieses Urteil wohl nicht gefällt:

Vor allem aber wurde durch das Urteil das Vorgehen der Exekutive bekräftigt, die in den USA bei Verdachtsfällen jederzeit die E-Mails von Privatpersonen durchforsten darf.

In diesem Falle bin ich wiedermal ganz froh, in der EU und nicht in den USA zu Hause zu sein:

Während in den USA Google mehr Rechte zuerkannt bekommt, muss sich der Konzern in der EU auf ein Urteil gefasst machen, das laut Experten globale Auswirkungen haben könnte. Die französische Datenschutzbehörde CNIL http://cnil.fr wird am Dienstag die Ergebnisse von Gesprächen mit Datenschutzbeauftragten aller EU-Mitgliedsstaaten präsentieren. Laut Insidern wird die Behörde die erst im März eingeführten abgeänderten Geschäftsbedingungen des Konzerns kippen und Google dazu auffordern, die neuen Bestimmungen rückgängig zu machen.

“Mit der Beauftragung der CNIL macht die EU Ernst”, sagt Datenschutzexperte Bradley Shears. Im Visier der europäischen Datenschützer ist der Umgang Googles mit den gesammelten Daten seiner Nutzer. Nach Ansicht der EU hat der IT-Riese nicht das Recht Daten, die durch Gmail gesammelt wurden, für andere Zwecke einzusetzen. Google wurde von der EU-Kommissarin Viviane Reding schon vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass die Änderungen das EU-Recht verletzen könnten.

Mehr Informationen auf pressetext.com.

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